Wappen der Stadt Bockenem

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Sie können ein Baugrundstück, das im Besitz der Stadt Bockenem ist, rechtlich unvebindlich reservieren. Die Reservierung gilt für die Dauer von 2 Monaten und wird nicht verlängert. Aus der Reservierung eines Gundstückes können leinerlei rechtliche Ansprüche hergeleitet werden.

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