Die Stadt Bockenem verfügt über eine Anzahl von Baugebieten in verschiedenen Stadtteilen.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten.
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Auf die denkmalrechtliche Genehmigungspflicht für Erdarbeiten gem. § 10 i.V.m. § 13 NDSchG wird ausdrücklich hingewiesen. Wenden Sie sich bitte an die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landkreis Hildesheim.